Neue Betreuungen für Schwangerschaft und
Wochenbett kann ich kurzfristig anbieten.
Keine Kurse derzeit.
Für diesen Zeitraum gibt es freie Plätze im Raum Habichtswald, Wilhelmshöhe, Harleshausen, Ahnatal und Schauenburg.
Anfragen zur Betreuung ausschließlich für den oben genannten Zeitraum bitte mit Adressangabe und ET per Mail, damit ich schauen kann, ob ich Sie betreuen kann. Ich melde mich in der Regel innerhalb der nächsten Tage.
Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby gehören zu den wichtigsten Ereignissen im Leben einer Frau, im Zusammensein eines Paares oder einer Familie. Wir Hebammen sind dafür ausgebildet, Sie in dieser besonderen Zeit rundum begleiten zu können. Vom Schwangerschaftstest bis zum Abstillen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartnerinnen für alle Fragen, Sorgen und große und kleine Nöte im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Als Hebamme vertraue ich auf Ihre Kraft, ein Kind auszutragen und selbstbestimmt zu gebären - und gebe Ihnen dort die nötige Unterstützung, wo sie sich es wünschen. Sie haben als gesetzlich Versicherte Anspruch auf Hebammenleistungen während der Schwangerschaft, unter der Geburt und während des Wochenbettes in den ersten zwölf Lebenswochen ihres Kindes. Im Anschluss daran können noch bis zu 8 Stillberatungen bzw. Termine zur Ernährungsberatung bei Fragen und Problemen wie dem Abstillen in Anspruch genommen werden. In Absprache mit ihrer betreuenden Hebamme kann ich Ihnen auch bei hartnäckigen Wundheilungsstörungen mit dem Low-level-Laser helfen.
Aufgrund meiner Tätigkeit beim Bund freiberuflicher Hebammen Deutschland arbeite ich derzeit nur eingeschränkt freiberuflich.
Meine regulären Arbeitszeiten sind Montag vormittag, Dienstag ganztägig, Mittwoch bis Freitag nach Absprache. Ambulante Geburten betreue ich ausschließlich nach vorheriger Absprache, dann auch außerhalb dieser Zeiten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass auch Hebammen ein Familienleben haben und nicht jeden Abend und am Wochenende Wunschtermine anbieten.
Termine mit Ihrer Hebamme sind ebenso Arbeitszeit wie Termine bei Ihrer Frauenärztin. Wenn Ihr Arbeitgeber es verlangt, bekommen Sie gerne eine Bescheinigung über den wahrgenommenen Termin bei mir.
Die privatversicherte Frau erhält nach erbrachter Leistung eine Rechnung. Die Rechnung entspricht dem Privatsatz der aktuellen Hebammengebührenverordnung (HebGV). In der Regel erstattet die private Krankenversicherung alle Hebammenleistungen. Privat Versicherte müssen sich vor der Leistungserbringung über ihre genauen Konditionen und Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.
leider betrifft es auch uns freiberufliche Hebammen: Wir müssen, um arbeiten zu können, ausreichend Schutzmaßnahmen treffen (für uns und Sie!). Der Raum, in dem wir uns treffen sollte gut gelüftet sein. Besuche bei Ihnen zu Hause finden zu lange wie nötig und so kurz wie möglich statt.
Alle Kurse, Beratungen in Gruppen finden derzeit nicht statt. Anfragen für langfristige Betreuungen, Fragen und Beratungen, sowie Erstkontakte und Vorgespräche können am Telefon, oder per Zoom stattfinden. Zu Ihrer Sicherheit schicke ich dann die Behandlungsverträge per Post zu.
Die Situation in den Krankenhäusern, auch in den Kreißsälen ist sowieso schon mehr als angespannt. Dies verschlimmert sich durch das Corona-Virus extrem. Wir sehen uns als freiberufliche Hebammen in der Pflicht, ggf. in den Krankenhäusern auszuhelfen bzw. soviele Frauen wie möglich nach ambulanten Geburten zu betreuen. Auch dies ist ein Grund, sich möglichst von Ansteckungsmöglichkeiten fern zu halten.
Hier finden Sie einen Handzettel, wie wir die Hebammenbetreuung so gut wie möglich auch in Corona-Zeiten gewährleisten können: